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Art. 6 · Geschosse

BZO Baureglement Amriswil · S. 11 · Original-PDF

1Wohnzonen umfassen Gebiete, die für das Wohnen bestimmt sind. Sie bezwecken die Erhaltung und Schaffung ruhiger Wohnverhältnisse.

2Nicht störende Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe sind zulässig, soweit sie mit dem Wohncharakter vereinbar sind.

3Die Wohnzone W2a dient einer Bebauung mit Ein- bis Dreifamilienhäusern.

4Die Wohnzone W2b dient einer Bebauung mit jeglicher Art von Wohnbauten mit mindestens zwei Vollgeschossen.

5Die Wohnzone W3 dient einer Bebauung mit Mehr- und Reiheneinfamilienhäusern mit mindestens zwei Vollgeschossen.

6Die Wohnzone W4 dient einer Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Vollgeschossen.

7Die Wohnzone W5 dient einer Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mit mindestens vier Vollgeschossen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.