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Art. 52 · Fassadenhöhe

BZO Baureglement Amriswil · S. 30 · Original-PDF

1Das vorliegende Baureglement und der zugehörige Zonenplan treten nach der Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt zu einem durch die Gemeindebehörde zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.

2Mit Inkrafttreten dieses Reglements werden das Baureglement, genehmigt am 11. Juli 2007 mit Entscheid DBU Nr. 55, und der Zonenplan, genehmigt am 12. Juli 1990 mit RRB Nr. 964, mit allen nachfolgend erlassenen Änderungen aufgehoben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.