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Art. 45 · Fassadengestaltung
BZO Baureglement Amriswil · S. 27 · Original-PDF
1Grelle Fassadenfarben sind nicht zulässig.
2Es sind in der Regel traditionelle Beschattungssysteme in Form von Schlag- oder Schiebeläden zu verwenden. Einpassung in Bestand Dachgestaltung Fassadengestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.