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Art. 27 · Grenzabstände Bepflanzungen

BZO Baureglement Amriswil · S. 21 · Original-PDF

1Sträucher, Hecken, Lebhäge und ähnliche Pflanzungen dürfen nie höher gehalten werden als das Doppelte ihres Grenzabstandes.

2Für Bäume, die nicht höher als 10 m werden, beträgt der Grenzabstand mindestens 2.50 m, für alle über 10 m hinauswachsenden Bäume mindestens 5 m. Mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn dürfen diese Abstände reduziert werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.