Art. 19 · Naturschutzzonen Ns, NsW, NsGw
BZO Baureglement Amriswil · S. 17 · Original-PDF
1Naturschutzzonen Ns wie auch Naturschutzzonen im Wald NsW und Naturschutzzonen im Gewässer NsGw umfassen Gebiete, die dem integralen Schutz, der Pflege und dem Unterhalt seltener und gefährdeter Pflanzen- und Tierarten dienen.
2Bauten und Anlagen sind nur zulässig, wenn sie für Unterhalt und Pflege der Naturschutzzone nötig sind.
3Eingriffe wie Düngungen, Ablagerungen sowie Deponierungen oder Entwässerungen mit dem Zweck der Trockenlegung eines Gebietes sind nicht gestattet.
4In der Naturschutzzone im Wald sowie der Naturschutzzone im Gewässer sind weitergehende Vorschriften, namentlich betreffend Eingriffe, Unterhalt und Pflege, aufgrund von übergeordneten Bestimmungen vorbehalten. Landschaftsschutzzonen Ls Naturschutzzonen Ns, NsW, NsGw E Überlagernde Zonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.