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Art. 17 · Landwirtschaftszonen für besondere

BZO Baureglement Amriswil · S. 16 · Original-PDF

1Landwirtschaftszonen für besondere Nutzungen Tierhaltung LwbN T umfassen Land, das der überwiegend oder ausschliesslich bodenunabhängigen Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Bereich der Tierhaltung dient.

2Landwirtschaftszonen für besondere Nutzungen Pflanzenbau LwbN Pf umfassen Land, das der überwiegend oder ausschliesslich bodenunabhängigen Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Bereich des Pflanzenbaus dient.

3Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn sie Art. 16a Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Raumplanung entsprechen.

4Mittels geeigneter Bepflanzung ist eine landschaftsverträgliche Einordnung von Bauten und Anlagen sicherzustellen. Landwirtschaftszone Lw Landwirtschaftszonen für besondere Nutzungen LwbN T, LwbN Pf D Schutzzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.