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Art. 9

BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 4 · Original-PDF

1Beim Neubau von Wohnhausern mit mindestens fiinf Wohnungen s.Erhoiungsfiachen, Oder bei entsprechenden Zweckanderungen von Bauten sind gut be- KmdersP|e|P|atze sonnte Erholungsflachen abseits vom Verkehr anzulegen.

2Erholungsflachen sind grundsatzlich als zusammenhangende Grunflachen mit Spiel- und Sitzgelegenheiten und entsprechender Bepflanzung auszugestalten.

3Ihre Flache hat wenigstens 20% der anrechenbaren Bruttogeschossflache der Wohnungen zu entsprechen. Anderungen vom Regierungsrat mit RBB Nr. 522 vom 20. August 2019 genehmigt. 4

4Erholungsflachen und Kinderspielplatze durfen nicht zweckentfremdet werden. Das Zweckentfremdungsverbot ist bei Bedarf im Grundbuch als offentlichrechtliche Eigentumsbeschrankung anzumerken.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.