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Art. 52 · 1. Ubriges Gemein-
BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 18 · Original-PDF
degebiet
1Jene Gebiete, die keiner Zone zugewiesen werden, bilden das ub rige Gemeindegebiet.
2Die Bewilligung von Bauten und Anlagen richtet sich nach den Bestimmungen des eidgenossischen und kantonalen Rechts. UE
3Bauten und Anlagen bedurfen einer kantonalen Ausnahmebewilligung. Der Gemeinderat beurteilt die Bauvorhaben auf die Einhaltung der baupolizeilichen Vorschriften.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.