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Art. 15

BZO Baureglement Gemeinde Altendorf · S. 7 · Original-PDF

1 1st die Erstellung der erforderlichen Anzahl Abstellplatze fur Motor- 4. Ersatzabgabe fur fahrzeuge auf privatem Grund nicht moglich Oder nicht zumutbar, so ^ten^i^tze261193b hat der Bauherr eine Ersatzabgabe an die Gemeinde zu leisten, die zweckgebunden fur den Bau und Betrieb offentlicher Parkierungsanlagen zu verwenden ist.

2Die Ersatzabgabe je Abstellplatz betragt Fr. 5000, - und wird mit der Rechtskraft der Baubewilligung zur Zahlung fallig. Die Hohe der Ersatzabgabe basiert auf dem Zurcher Baukostenindex vom 1. Oktober 1989 und wird jeweils auf den 1. Januar angepasst.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.