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Art. 97 · Ver- und Entsorgungseinrichtungen

BZO Bauordnung Altdorf · S. 26

Die für die Ver- und Entsorgung notwendigen Bauten und Anlagen sind auf privatem Grund zu erstellen und zu unterhalten (Container, Kompostieranlagen, Kehrichtgebinde usw.). 7. Abschnitt: Weitere Bauvorschriften der Gemeinde

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.