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Art. 6 · Baukommission

BZO Bauordnung Altdorf · S. 2

a)Zusammensetzung und Wahl

1Die Baukommission besteht aus dem Präsidium und vier Mitgliedern.

2Die Gemeindeversammlung wählt das Präsidium und die Mitglieder für die Amtsdauer von zwei Jahren.

3Der Leiter oder die Leiterin der Bauabteilung der Gemeinde nimmt an den Sitzungen der Baukommission mit beratender Stimme teil.

4Die Bauabteilung führt das Sekretariat. Im Übrigen konstituiert sich die Baukommission selbst.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.