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Art. 25 · Dachaufbauten, Dacheinschnitte
BZO Bauordnung Altdorf · S. 6
1Dachaufbauten und Dacheinschnitte können bei guter architektonischer Gestaltung bewilligt werden. Sie dürfen insgesamt 2⁄5 der entsprechenden Fassadenlänge nicht überschreiten.
2Kleine Dachflächenfenster sind in geringer Zahl gestattet. Sie dürfen nicht störend wirken.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.