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Art. 4 · Richtplan

BZO Baureglement Gemeinde Alpthal · S. 7 · Original-PDF

1Der Richtplan zeigt die anzustrebende Entwicklung in den Bereichen Siedlung, Landwirtschaft, Landschaft, Verkehr, Ver- und Entsorgung sowie weiteren Bereichen auf. Er kann Angaben über wirtschaftliche und soziale Auswirkungen und über seine Durchführung in technischer, finanzieller und zeitlicher Hinsicht enthalten. 2Der Richtplan ist für die mit der Planung beauftragten Organe verbindlich. 3Der Richtplanentwurf ist während 30 Tagen öffentlich bekannt zu machen, bevor der Gemeinderat darüber beschliesst. 4Während der Bekanntmachung kann sich jede Person dazu schriftlich beim Gemeinderat äussern. Der Gemeinderat hat zu den Einwendungen Stellung zu nehmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.