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Art. 71 · und an das nachhaltige Bauen gemäss SNBS-Gold zu erfüllen sowie …

BZO Affoltern am Albis · S. 8 · Original-PDF

PBG und an das nachhaltige Bauen gemäss SNBS-Gold zu erfüllen sowie Objektschutzmassnahmen gegen Hochwasser nachzuweisen. Seite 3 Bau- und Zonenordnung der Stadt Affoltern am Albis Art. 6a.3 8 Gestaltungspläne, welche den Rahmen dieser Sonderbauvorschriften nicht überschreiten, bedürfen der Zustimmung des Stadtrates gemäss § 86 PBG und der Genehmigung durch die Baudirektion. Art. 6a.4 8 In diesem Areal gilt:

a.Ausnützungsziffer: max. 180 %

b.Fassadenhöhe: max. 17 m, diese darf auf einer anrechenbaren Gebäudefläche im Sinne von § 256 PBG von höchstens 75 % der gesamten Gebäudefläche wie folgt überschritten werden:

–max. 22 m Fassadenhöhe auf max. 40 % anrechenbarer Gebäudefläche

–max. 25 m Fassadenhöhe auf max. 45 % anrechenbarer Gebäudefläche

c.Anzahl Geschosse innerhalb der Fassadenhöhe: frei

d.Anzahl anrechenbare Dach- oder Attikageschosse: max. 1

e.Fiktive Traufseite der Attikageschosse: frei wählbar, keine Dachaufbauten

f.Abstände im Innern des Areals: frei

g.Gebäudelänge: max. 44 m

h.Abstände entlang des für Velo- und Fussverkehr hinreichend ausgebauten Bahnwegs: frei

i.Abgrabung und Aufschüttung im Innern des Areals: Art. 31.1 kommt nicht zur Anwendung

j.Empfindlichkeitsstufe: ES ll

k.Zulässige Nutzungen: Wohnen, nicht störendes Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen

l.Maximale Abstellplätze: 60 % des Normbedarfs gem. Art. 30 Abs. 1 - 3; Minimum Abstellplätze: gem. Art. 30 Abs. 5

m.SNBS-Gold: Zertifizierung erforderlich, massgebend ist der SNBS-GoldStandard (oder besser) zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Gestaltungsplans

n.Grünflächenziffer: min. 30 %

o.Grosskronige Bäume ohne Unterbauung: min. 8 Bäume, zusätzlich zu den Strassenbäumen an der Zwillikerstrasse Seite 4 Bau- und Zonenordnung der Stadt Affoltern am Albis 3.2. Gewerbe- und Industriezonen § 71 PBG erfüllt, stützt sich der Stadtrat auf ein unabhängiges Fachgutachten. Diese Fachperson wird vom Stadtrat im Einvernehmen mit der Bauherrschaft bestimmt, welche auch die Kosten übernimmt. Seite 12 Bau- und Zonenordnung der Stadt Affoltern am Albis 4.2. Pflicht zum Gestaltungsplan

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.