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Art. 20 · Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan
BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 23 · Original-PDF
1Der Gemeinderat ist berechtigt, bei Überbauungen nach einheitlichem Plan im Baubewilligungsverfahren Ausnahmen von den für die entsprechende Nutzungszone festgelegten Bauvorschriften zu gestatten, sofern eine hohe Wohnqualität und eine gute Einfügung in die landschaftliche und bauliche Umgebung gewährleistet ist.
| Zonenkriterien | Zone W2a | Zone W2c |
|---|---|---|
| max. Bebauungsziffer | max. 20 % | max. 25 % |
| max. Nutzungsziffer | max. 31 % | max. 42 % |
| max. Gebäudelänge für Hauptbauten | 35.0 m | 40.0 m |
Tabelle von S. 23 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.