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Art. 20 · Ausnahmeüberbauung nach einheitlichem Plan

BZO Zonenreglement Siedlung Aesch BL · S. 23 · Original-PDF

1Der Gemeinderat ist berechtigt, bei Überbauungen nach einheitlichem Plan im Baubewilligungsverfahren Ausnahmen von den für die entsprechende Nutzungszone festgelegten Bauvorschriften zu gestatten, sofern eine hohe Wohnqualität und eine gute Einfügung in die landschaftliche und bauliche Umgebung gewährleistet ist.

ZonenkriterienZone W2aZone W2c
max. Bebauungsziffermax. 20 %max. 25 %
max. Nutzungsziffermax. 31 %max. 42 %
max. Gebäudelänge für Hauptbauten35.0 m40.0 m

Tabelle von S. 23 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.