Art. 46 · Inkrafttreten
BZO Adliswil · S. 35 · Original-PDF
Die Bau- und Zonenordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung der regierungsrätlichen Genehmigung in inkraft. 33 Übersichtsplan 34 Kanton Zürich Stadt Adliswil
Sonderbauvorschriften für verdichtete Siedlungsformen
Vom Gemeinderat festgesetzt am 5. April 1995 Vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 2932 genehmigt am 4. Oktober 1995
Der Gemeinderat von Adliswil erlässt, gestützt auf §§ 79 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 7.9.1975 sowie unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts, die nachstehenden Sonderbauvorschriften:
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.