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Art. 248 · Bei der Ausgestaltung von Kinderspielplätzen und Freizeitanlagen sind die …
BZO Adliswil · S. 24 · Original-PDF
PBG Bei der Ausgestaltung von Kinderspielplätzen und Freizeitanlagen sind die qualitativen Anforderungen einschlägiger Normen und Richtlinien (z.B. der Pro Juventute) zu beachten. zu Art. 30 • Nutzweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.