Art. 11 · Neubauten
BZO Adliswil · S. 15 · Original-PDF
1 Neu- und Anbauten dürfen die im Kernzonenplan bezeichneten Gebäudeperimeter nicht überstellen, ausgenommen sind besondere Gebäude sowie abstandsfreie Gebäude und Gebäudeteile. 13 Hinweise und Erläuterungen zu Art. 11 (Seite 11) und Art. 15 • Besondere Gebäude Art. 11 Gestaltung der Abstellplätze 1 Abstellplätze sind verkehrsgerecht anzulegen. Sie haben sich gut ins Siedlungsbild einzuordnen. Die Baubehörde kann die Bepflanzung mit Büschen, Hecken und hochstämmigen Bäumen verlangen. 2 Die Parkplatzfelder sind nach Möglichkeit mit einem wasserdurchlässigen Belag (z.B. Rasengittersteine, Mergel) zu versehen. IV. Gemeinschaftsanlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.