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Art. 47 · Ersatzabgaben für Kinderspielplätze

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 32 · Original-PDF

Verunmöglichen die örtlichen Verhältnisse die Erstellung der erforderlichen Spielplätze und anderer Freizeitanlagen, hat die Bauherrschaft eine Ersatzabgabe zu entrichten. Die Ersatzabgabe beträgt einmalig Fr. 400.– pro m2 fehlender Spielplatz- oder Freizeitanlagenfläche. Die Ersatzabgabe wird jährlich auf den 1.1. dem Zürcher Index der Wohnbaupreise angepasst (Basis April 2021 = 100). Der Erlös der Ersatzabgaben ist zur Erstellung und Erneuerung von öffentlichen Spielplätzen und anderer Freizeitanlagen zu verwenden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.