Art. 3 · § 3 Qualitätssicherndes Verfahren
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 5 · Original-PDF
Qualitätssicherndes Verfahren
1 Die Anforderungen an ein qualitätssicherndes Verfahren sind erfüllt (kumulativ), wenn:
a.mindestens drei Projektvorschläge von voneinander unabhängigen und fachlich qualifizierten Verfassern vorliegen,
b.die Mehrheit der Jury bzw. im Beurteilungsgremium Fachpersonen sind und mindestens die Hälfte von ihnen unabhängig vom Auftragsgeber,
c.die Gemeinde an der Vorbereitung und Durchführung des Verfahrens massgeblich beteiligt ist.
2 In begründeten Fällen kann die Gemeinde die Anforderungen gemäss Abs. 1 Bst. a und b angemessen herabsetzen oder stattdessen die Erarbeitung des Projekts durch eine von der Gemeinde bestimmte Fachbegleitung verlangen (vereinfachtes qualitätssicherndes Verfahren). Es ist im Einzelfall zu bestimmen, in welcher Form und in welchem Mass die Fachbegleitung stattfindet.
5 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025 II. Nutzungsplanung
1. Gemeinsame Bestimmungen
Hinweis auf PBG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.