← BZO Adligenswil · Inhaltsverzeichnis
Art. 25 · Freihaltezone Gewässerraum Fh GewR
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 17 · Original-PDF
1Die überlagernde Freihaltezone Gewässerraum bezweckt die Freihaltung des Gewässerraums entlang der Gewässer ausserhalb der Bauzonen.
2Die Nutzung richtet sich nach Art. 41c GSchV und § 11e der Kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGSchV).
3In den im Zonenplan speziell bezeichneten Flächen innerhalb der Freihaltezone Gewässerraum gelten die Nutzungseinschränkungen von Art. 41c Abs. 3 und Abs. 4 GSchV nicht.
17 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025 4. Schutzzonen und -objekte
Hinweis auf PBG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.