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Art. 11 · Arbeitszonen Gewerbe a und b

BZO Baureglement Aadorf · S. 26 · Original-PDF

11 UG J1 Stand 01.11.2023 Anhang zum Baureglement Seite 13 § 28 PBV l Dachgeschosse gemäss Anhang l und 2 IVHB dürfen die kleine Kniestockhöhe von 1.00 m und die grosse Kniestockhöhe von 4.00 m nicht überschreiten.

2Pultdächer dürfen die grosse Kniestockhöhe von 4.50 m nicht überschreiten. 6.3. Dachgeschosse Dachgeschosse sind Geschosse, deren Kniestockhöhen das zulässige Mass nicht überschreiten. b zulässiges Mass für die kleine Kniestockhöhe von Dachgeschossen b zulässiges Mass für die Kniestockhöhen von Dachgeschossen grosse Kniestockhöhe < d* "t l kleine Kniestockhöhe < b Dachgeschoss ^SS^SA> Kniestockhöhe < b Kniestockhöhe < b grosse Kniestockhöhe < d. kleine Kniestockhöhe < b Dachgeschoss Schnlttpunkt Fassadenflucht / ^ Oberkante Dachkonstruktion b zulässiges Mass für die Kniestockhöhen von Dachgeschossen d zulässiges Mass für die grosse Kniestockhöhe von Dachgeschossen Kniestockhöhe < b ( Kniestockhöhe < b { Dachgeschoss Stand 01.11.2023 Anhang zum Baureglement Seite 14 Attikageschosse müssen bei einer der Längsfassaden um mindestens das Mass ihrer Höhe oder auf einer der Attikageschosse sind auf Flachdächem aufgesetzte, zusätzliche Geschosse. Das Attikageschoss muss bei minStirnseiten um mindestens 1/3 der Längsfassade von der Fassadenflucht zurückversetzt sein. 6.4. Attikageschosse § 29 PBV destens einer ganzen Fassade gegenüber dem darunter liegenden Geschoss um ein festgelegtes Mass zurückversetzt sein. ^ ^ If rf* ^ ^ *' ,/ </ ^ ^ Vollgeschc ^ Vollgeschoss ^ ..*-• chossAttikageschoss Vollgeschoss > a (j_^ Minimales Mass för die Zurückversetzung des Attikageschosses gegenüber der Fassade des darunterliegenden Vollgeschosses Vollgeschoss VojlgeschossVojlgeschoss VqjlgeschossVojlgeschoss Stand 01.11.2023 Anhang zum Baureglement Seite 15 gen und Flächen sowie der baulichen Gestaltung. 7.4. Baubereich einem N utzungspla n verfahre n festgelegt wird. § 30 PBV

1Die Gemeinden legen im Baureglement das Mass des Gebäudeabstandes fest.

2Enthält das Baureglement keine besonderen Vorschriften, ist der Gebäudeabstand gewahrt, sofern die 7.3. Baulinien 7.2. Gebäudeabstand schriebene Grenz- oder Gebäudeabstand unterschritten wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.