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Art. 32 · Landschaftsschutzgebiete

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 54 · Original-PDF

1Das Landschaftsschutzgebiet bezweckt die Freihaltung von Gebieten besonderer Eigenart, Schönheit und Erholungswert, insbesondere von exponierten Lagen und intakten Ortsansichten.

2Bauten, Anlagen und andere bauliche Massnahmen sind nicht zugelassen. Bestehende Bauten dürfen unterhalten und bei Bedarf erneuert werden. Um-, An- und Neubauten, die der landwirtschaftlichen Entwicklung dienen, sind in Einzelfällen und unter Beizug der unabhängigen Fachinstanz möglich. Solche Bauten sind harmonisch in die bestehende Struktur einzufügen.

3Tätigkeiten und Nutzungen, welche den Schutzzweck gefährden oder beeinträchtigen, sind untersagt.

LebensräumeSchutzzieleBesondere Vorschriften
FliessgewässerErhalten und Aufwerten als natürliche Lebensräume für standorttypische Pflanzen- und Tierarten.In einem Abstand von 5 m, gemessen ab Oberkante Bö- schung oder Rand Ufervege- tation, dürfen keine Pflanzen- schutzmittel, Herbizide oder Dünger ausgebracht werden.
Fliessgewässer mit Uferschutz- streifenErhalten und Aufwerten des Le- bensraumes für standorttypische Pflanzen- und Tierarten entlang des Bipperkanals.In einem Abstand von 10 m, gemessen ab Oberkante Bö- schung oder Rand Ufervege- tation, dürfen keine Pflanzen- schutzmittel, Herbizide oder Dünger ausgebracht werden.

Tabelle von S. 54 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.