← BZO Niederbipp · Inhaltsverzeichnis

Art. 23 · Baudenkmäler

BZO Baureglement der Einwohnergemeinde Niederbipp · S. 46 · Original-PDF

1Das von der zuständigen Fachstelle des Kantons erstellte und in Kraft gesetzte Bauinventar bezeichnet die schützenswerten und erhaltenswerten Baudenkmäler.

2Betreffen Planungen und Baubewilligungsverfahren Objekte nach Art. 10c (Kantonales Baugesetz), ist die kantonale Denkmalpflege in jedem Fall in das Verfahren einzubeziehen. Eine Voranfrage wird empfohlen.

3Es gelten die Bestimmungen des Bau- und Raumplanungsgesetzes.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.