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Art. 9 · Zonen mit Planungspflicht

BZO Baureglement Herzogenbuchsee · S. 21 · Original-PDF

t Planungspflicht A 1 ta u g Zonen mit Planung ativ anspruchsvol nüberbauter, unter ung gilt Art. 17 GBR gspflicht bezwecken n die ganzheitliche, e und bauliche unutzender Areale. haushälterische un nd qualiwichtiger lle wirtschaftliche rnutzter oder umzu R. Entwicklung w Bezüglich Energie eversor- 2 Für die Zonen mit P Planungspflicht gelt ten die folgenden B estimmungen: Bezeichnung ZPP Nutzungsart (M= Mischnutzung) Geschosse (G) Grenzabstand (GA) Gebäudehöhe (GH) Bruttogeschossfläche BGF Empfindlichkeitsstufe (LSV) Planungszweck Grundsätze Gestaltung und Ers chliessung in m in m min. max. ZPP E M 4 6.00 13.50 12‘300 17‘300 III Die ZPP E bezweckt eine verdichtete Wohnund Dienstleistungsüberbauung von guter Siedlungsqualität und sorgfältig gestalteten Aussenräumen. Es sind entsprechend der Nutzung gemeinschaftliche Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Gemeinschaftsräume, KITA, Spielplätze und Aufenthaltsbereiche zu realisieren. Der Höchstanteil nicht erneuerbarer Energie am zulässigen Wärmebedarf für Heizungen und Warmwasser darf höchstens 20% betragen. Ladengeschäfte Im Übergang von der ZPP E zum südlich angrenzenden Arbeitsgebiet ist eine Pufferzone zu wahren. Für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen gelten die Planungswerte. Zum Schutz vor übermässigem Lärm sind für lärmempfindliche Nutzungen (vgl. Art. 2, Abs. 6 und Art. 42, Abs. 1 und

2LSV) Massnahmen zu treffen, mit denen zwischen Lärmquelle (neue Quartiersammelstrasse West) und lärmempfindli- Bauten sind als klare Baukörper mit Flachdach ohne Attika zu gestalten. Die Zufahrt hat für alle ZPP zwingend ab der neuen Quartiersammelstrasse zu erfolgen. Es ist eine Rasenspielfläche gemäss Art. 46 BauV zu realisieren. Planungszweck Grundsätze chliessung Gestaltung und Ers 16 mit einer Verkaufsfläche über 500 m2 sind nicht zugelassen. chen Nutzungen folgende Schallpegeldifferenz erzielt wird:

–bei Wohnräumen mind. 11 dB(A)

–bei den übrigen lärmempfindlichen Nutzungen mind. 6 dB(A). Im Verfahren zum Erlass der Überbauungsordnung und im Baubewilligungsverfahren ist nachzuweisen, wie die Planungswerte im offenen Fenster lärmempfindlicher Räume durch planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen eingehalten werden können (Art. 29 LSV). 17

Bezeichnung ZPP Nutzungsart Nutzungsmass Empfindlichkeitsstufe LSV Planungszweck Grundsätze Erschliessung und Gestaltung

ZPP F Oberdorf W gemäss den baupolizeilichen Massen der W2 II Regelung einer zweckmässigen Erschliessung für eine Wohnüberbauung. Die Überbauung bedingt eine Landumlegung. Die Erschliessungsanlagen sollen das Quartier erschliessen, räumlich einprägsam gliedern und durch Bepflanzungen durchgrünen. Die Erschliessung kann etappenweise realisiert werden. Sie folgt einem Betriebs- und Gestaltungskonzept für den motorisierten und den Langsamverkehr über den ganzen Perimeter. Zwischen dem Oberdorfweg und der Länggasse ist eine durchgehende Fussw egverbindung sicherzustellen. ZPP G Biblis II Es ist Arbeits-, Gewerbeund Dienstleistungsnutzung sowie Wohnen für das betriebsnotwenig an den Standort gebundene Personal gestattet. Lagernutzung ist nur im Zusammenhang mit der Arbeits- und Dienstleistungsnutzung gestattet. Gebäudehöhe (GH) 14.00 m Grenzabstand (GA) mind. 5.00 m, Silobauten mind. 10.00 m Silobauten bis zu 45.00 m Gebäudehöhe (inkl. Dachaufbauten) sind gestattet, sofern sie dem Gesamtkonzept betreffend Silo- und Hochbauten der Gemeinde entsprechen. Der Grenzabstand ist auch entlang dem Überbauungsbereich einzuhalten. Gebäudelänge und interne Grenzabstände sind arealintern frei. IV Die ZPP «Biblis II» bezweckt die Regelung des Industrieareals mit Silobauten gemäss Art. 20 BauG. Die ZPP ist haushälterisch zu nutzen, Bodenversiegelungen sind auf ein Minimum zu beschränken. Es ist eine differenzierte Gestaltung der Gebäudevolumen entsprechend ihrer Funktion anzustreben. Entlang der nordwestlichen Grenze ist im Überbauungsbereich zur Landwirtschaftszone innerhalb der ZPP ein Streifen von 10.00 m als Übergangsbereich zu gestalten. Innerhalb dieses Bereichs sind eine extensive Begrünung und eine artenreiche unterbrochene Hecke mit standortheimischen Sträuchern und Bäumen zu pflanzen. ZPP H Wangenstrasse Es ist Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung gestattet. Wohnen ist nur für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal gestattet. Gebäudehöhe (GH) 14.00 m Gegenüber der Landwirtschaftszone ist ein Übergangsbereich von 10.00 m auszuscheiden. Dieser Bereich ist mit standortheimischen Sträuchern und Bäumen extensiv zu begrünen. IV Die ZPP «Wangenstrasse» bezweckt die Regelung des Arbeitsgebiets mit einem Agrarfachmarkt, einer Annahmestelle mit Lagerhaltung von Landwirtschaftsprodukten und deren Aufbereitung für den Detailhandel sowie eine Wertstoffsammelstelle. Entlang der Wangenstrasse werden am Ortseingang erhöhte Gestaltungsanforderungen bezüglich Bauten und Aussenraumgestaltung gefordert. Die Fahrzeugerschliessung erfolgt mit max. einer Ein- und einer Ausfahrt über den Byfangweg. 18 ZPP I Hofmatt Getreideannahme, - lagerung und –verarbeitung inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Logistik gemäss Zone A2 Gebäudelänge: frei Gebäudetiefe: frei Gebäudehöhe: max. 50.00 m IV Erweiterung der bestehenden Anlage inkl. Silobauten nach Art. 20 BauG. Ausbau und Erweiterung der zentralen Getreideannahmestelle, der Getreidelagerkapazitäten und der Produktionsstätten. Bestehende Grün- und Ausgleichsflächen sind zu erhalten bzw. zu kompensieren. Die Farbgebung neuer Bauten ist mit den bestehenden Anlagen abzustimmen. Die strassenseitige Erschliessung erfolgt über den Byfangweg. Anlieferung und Verteilung erfolgen teilweise schienengebunden. ZPP J Unteres Buchseefeld W Bruttogeschossfläche: min. = 5’650 m2 max. = 7’100 m2 II Wohnüberbauung gemäss Wohnzone W2. Überzeugende Konzepte von Bebauung und Erschliessung, welche optimal aufeinander abgestimmt sind. Die Erschliessung erfolgt über den Lärchenweg. Zweckmässige Erschliessung für den motorisierten und den Langsamverkehr. ZPP K Biblis I W Gebäudehöhe gemäss W3 Grenzabstand gegenüber Ost-/Südgrenze 10.00 m Grenzabstand gegenüber West- /Nordgrenze 6.00 m II Zweckmässige Wohnüberbauung im heterogenen Umfeld. Die Überbauung bedingt eine Landumlegung. Differenzierte Gestaltung der Nutzungen und Volumen in Abhängigkeit des Umfeldes Langsamverkehrsverbindungen Biblisweg - Feldstrasse und Biblisweg - Önzbergstr. sind als Gliederungs- und Gestaltungselement in die Wohnüberbauung einzubeziehen. ZPP L Unterfeld W gemäss baupolizeilichen Masse der Wohnzone W2, die minimale Ausnützungsziffer beträgt 0.4 II Erstellen einer Wohnüberbauung nach der Wohnzone W2. Sie bedingt eine Landumlegung. Die Auffüllung der Baulücke verlangt überzeugende Konzepte von Bebauung, Erschliessung und Landumlegung, welche optimal aufeinander abgestimmt sind. Regelung einer zweckmässigen Erschliessung ab Oenzweg und Unterfeldstrasse. Mit der Überbauungsordnung ist das Bauland umzulegen. ZPP M Im Winkel Entlang der Wangenstr. sind innerhalb einer Bautiefe vielfältige Nutzungen analog K zugelassen (Lärmempf. III). Das übrige Gebiet ist für W bestimmt (Lärmempf. II) Hauptbauten sind 2- bis 3-geschossig zu erstellen. Bei Vollausbau ist eine minimale AZ von 0.4 zu erreichen. Die AZ von 0.7 darf nicht überschritten werden. Unmittelbar nordöstlich des bestehenden UBSGebäudes darf in einer Bautiefe eine 3- geschossige Hauptbaute mit einem zusätzlichen speziellen Dachgeschoss mit Flachdach gemäss den folgenden Bestimmungen erstellt werden: Das Dachgeschoss muss mind. 75 cm, bei der Hauptwohnseite mind. 2.00 m, hinter der Fassadenflucht liegen. Vordächer und der Bereich für Erschliessung (bis max. III / II Parkierungsanlage für den Ortskern und eine qualitativ hochstehende bauliche Ergänzung zwischen den Bauten an der Hafnergasse und der Wangenstrasse. Bauten entlang der Wangenstr. haben Mass an der bestehenden traditionellen Bebauung entlang der Wangenstr. zu nehmen. Neue Wohnbauten haben ein differenziertes Wohnraumangebot aufzuweisen. Ein Begrünungskonzept hat sicherzustellen, dass räumlich attraktive und qualitätsvolle Aussenräume entstehen. Die verkehrsmässige Erschliessung erfolgt im Bereich der Parzellen Nrn. 330/929 und 969 ab Wangenstr.; diese ist als Sammelzu- und Sammelwegfahrt für eine Parkierungsanlage auszubilden. Die Parzellen Nrn. 344 und 2259 können von der Sternenstr. her erschlossen werden. eine öffentliche Fusswegverbindung zwischen Wangenstr. und Hafnergasse ist sicherzustellen. 19 1/3 der Fassadenlänge) dürfen auf der Fassadenflucht liegen. Geländer, auch im Balkonbereich, sind möglich. ZPP N Bernstrasse M 2-geschossig mit Attika, Flachdach, gemessen ab Bernstrasse Grenzabstand gegenüber Westgrenze 6.00 m Grenzabstand gegenüber Nord- / Südgrenze 5.00 m III Überbauung, welche eine Torsituation zum Ortskern von Herzogenbuchsee macht. Regelung der Erschliessung. Die Gebäude sind so zu staffeln, dass sie gegenüber der Westgrenze max. 4-geschossig in Erscheinung treten. Der motorisierte Verkehr wird von der Bernstr. oder via bestehende Einstellhalleneinfahrt (Parz. Nr. 2258, Oberstrasse) erschlossen, sofern diese privatrechtlich sichergestellt werden kann. Die Kundenparkplätze und die Anlieferung werden ab Bernstr. erschlossen resp. sichergestellt. Zwischen der Oberstrasse und der Bernstrasse ist eine durchgehende Fusswegverbindung sicherzustellen. Die schützenswerten Gebäude östlich der Strasse (Parz. 211 und 1307) sind angemessen zu berücksichtigen. ZPP O Sandacker W max. AZ = 0.8 GZ = 3, Dachraum darf ausgebaut werden II Gestaltung der Bauten und Anlagen als architektonisch befriedigendes Gesamtbild einer verdichteten Bauweise. Bei den Übergängen zu den angrenzenden Überbauungen Sandackerweg und Juraweg sind Durchblicke offen zu halten. Bauten, Anlagen und Aussenräume sind nach einem detaillierten Gesamtkonzept zu gestalten. Es gelten folgende Grundsätze

a)Als Bauform sind Doppelhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser mit Geschoss- und Maisonettewohnungen möglich.

b)Die architektonisch attraktiven Wohnbauten sollen mit klar definierten und gestalteten Aussenräumen geplant werden. Für die Bepflanzung sind einheimische Bäume und Sträucher zu verwenden. Die privaten Aussenräume sind mit Zäunen, Hecken und Nebenbauten gegen Einsicht zu schützen. Zu jeder Familienwohnung gehört ein Gartenteil.

c)Die Erschliessung des Gebietes erfolgt über die Unterfeldstrasse. Die Parkierung ist unterirdisch zusammenzufassen. Die oberirdischen Besucherparkplätze sind mit unversiegelten Oberflächen zu gestalten. Die Veloabstellplätze sind oberirdisch und gedeckt zu erstellen. d) Die Belange des Zivilschutzes und der Energieverwendung werden nach einem Gesamtkonzept geregelt.

e)Mit der Gemeinde ist ein Erschliessungsvertrag abzuschliessen, wobei geregelt werden muss, dass sämtliche Erschliessungskosten durch die Grundeigentümer zu tragen sind. 20 ZPP P Am Hubel W Hauptbauten 2- geschossig, Dachbauten oder Attikageschosse sind gestattet. Die min. zu realisierende BGF beträgt 4’000 m2, die max. zulässige BGF beträgt 8’000 m2. II Konzentration einer neu zu erstellenden Wohnbebauung im Osten des Planungsperimeters zugunsten der Freihaltung eines Grünbereichs entlang der Zürichstrasse (freie Sicht auf Kirche). Die Überbauung ist mittels planerischen und gestalterischen Massnahmen vor den Immissionen des Strassenlärms zu schützen. Die neu zu schaffenden, fest zugewiesenen Abstellplätze sind in einer unterirdischen Einstellhalle anzuordnen; die Haupterschliessung erfolgt im Nordwesten des Planungsgebietes direkt ab der Zürichstrasse. Das Arealinnere ist von Motorfahrzeugen freizuhalten. Vom Terrassenweg zur Oberfeldstrasse sowie von der Zürichstrasse zum Hubelweg sind öffentliche Fusswegverbindungen zu schaffen. Die Bauten auf der Ostseite des Grünbereichs sind so zu gestalten, dass die Bestimmungen der Lärmschutzverordnung eingehalten sind und ein einwandfrei gestalteter Siedlungsrand entsteht. Der Grünbereich zwischen Zürichstrasse und Bebauung ist extensiv zu nutzen; Baum- und Strauchpflanzungen sind gestattet, soweit sie das Siedlungskonzept unterstreichen. Wird im nordöstlichen Bereich der «Schlittelhoger» beibehalten, so ist dieser als Spielfläche anzurechnen (Art. 44-46 BauV). Die Erschliessung und Überbauung des Gebietes erfolgt frühestens 7 Jahre nach Genehmigung des Reglements von 2005. Bei etappierter Überbauung ist zu beachten, dass eine vernünftige landwirtschaftliche Bewirtschaftung der jeweiligen Restflächen gewährleistet bleibt. ZPP Q Farnsbergstrasse Oberönz W; in einer Tiefe von 30.00 m ab der Farnsbergstrasse sind kleingewerbliche Nutzungen zulässig. Es dürfen auch öffentliche Zivilschutzbauten errichtet werden. gemäss den baupolizeilichen Massen der W3 (60.00 m tiefer Streifen ab der Farnsbergstrasse) und W2 (Restareal) II Erstellen einer verdichteten Wohnsiedlung mit der Möglichkeit von zusätzlichen kleingewerblichen Räumen und attraktiven Aussenräumen. Als Randbedingungen gelten:

–Die Hauptbauten haben geneigte Satteldächer aufzuweisen.

–Im Ostteil sind grossvolumige, im Westteil kleinvolumige Bauten (Einzelhäuser bis Reihenhäuser) vorzusehen.

–Zentral ist eine zusammenhängende, gemeinsam nutzbare Grünfläche vorzusehen.

–Aussenräume sind eindeutig in gemeinschaftliche und private zu trennen und klar abzugrenzen. Allen ebenerdigen Familienwohnungen ist ein privater Aussenbereich zuzuordnen. Erschliessung: Verkehr, Fussgänger:

–Die hauptsächliche Erschliessung erfolgt ab der Farnsbergstrasse.

–Der westliche Teil kann über den Grünfeldweg erschlossen werden.

–Durch das ganze Areal ist eine durchgehende Fuss- und Fahrradverbindung sicherzustellen.

–Die Parkierung ist primär zusammengefasst entlang der Zu- 21 fahrten oder unterirdisch vorzusehen. Energie, Ver- und Entsorgung:

–Die Energieversorgung für Heizzwecke hat mit Erdgas oder erneuerbaren Energieträgern (Holz, Sonnenenergie, Wärmepumpen etc.) zu erfolgen.

–für die Kehrichtsentsorgung und Kompostierung ist ein Konzept vorzulegen. Bestehend Art. 9 Zonen mit Planungsplicht (ZPP) ;l:i/. . I i 1t r.<: 1i i :r' (li,'ri 'i,i.i:'i:. :)ir i:r I ir!' IV G€bäü#i,heGFl)- .++gmEs ist Aöeits-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzung sowie Wohnen fiir das b€triebsnotwendig an den Standort gebundene Personal g€stattet. ZPP G Biblis ll €ilobat*ea-bi+zt,-r+5.+lri eeHhrdel.röffi+€aelEtrf-- büätefiffi Das massgebende Tenain gemäss Art. 1 Abs. 2 BMBV wird als unterer Referenzpunkt (P3) auf a57.00 m.ü.M. festgelegt. Die Höhe der Gebilude wird durch eine Gebäudehöhenkote festgelegt. Sie beträgrt 471.00 m.ü.M. und wird bei Flachd:ichem bis zum höchsten PunK der Dachkonstruktion gemessen. Lagernutzung ist nur lm Zusammenhang mit derArbeits- und Dienstleistungsnutzung gestattet. lm südöstlichen B€reich der ZPP sind GeMude mit einer Gebäudehöhenkote von 502.00 m.ü.M. und einer anrechonbaren ffieglllfidäehecebäudefläche (aGbD gemäss Art. 30 Abs. 2 BMBV von max. 6'000 m2 gestattet, sofem sie dem Gesarntkonzept betreffend Silo- und Hochbauten der Gemeinde entsprechen. Technisch bedingrte Dachaufbauten (2.8. Kamine, Lifte, Ltiftungs- und Sonnenenergieanlagen u.dgl.) bis zu einer Höhe von 3.0 m werden nicht an die GeMudehöhenkote angerechnet. Sie müssen von d6n Fassadonfl uchton allseits um mind.8.0 m zurückverselzt werden. lm Baubereich mit der GeMudehöhenkote von 502.00 m.ü.M. sind technisch bedingte Dachauicauten der Gebäudehöhenkote anzur€chnen. Grenzabstand (GA) mind. 3.0 m $$nt€lo'bautermindr +*Om Der Grenzabstand ist auch entlang dem Übergangsbereich einzuhalten. Gebäudelänge und inteme Grenzabstände sind arealintem frei. Bei Gebäuden mit €iner Gebäudehöhenkote über 471.00 m.ü.M. gilt ein Grerzabstand von mind,8.6 m. Atl.44 lnkrafttreten Publikation d6r Genehmigung in Kraft. 1.1:,: I (,t;/,,,,i ( f i i i,t,.L,,.',\\ r'iii;/! rie':-: r C:.r r'r:::j'rl: ; !:. i :;-:::l tl. ' i ,' c r::r;: iit r ! Di6ZPP G 'Biblis ll' bezweckt die Regelung der Überlcauung des lndustrieareals, füt€ilebautoftg€ffiässfrt4sBaueDie ZPP ist haushäterisch zu nuEen, Bodenversiegelungen sind auf ein Minimum zu beschränken. Es ist eine differenzierte Gestaltung der GebäLudsr'olumgn entsprechend ihrer FunKion anzustreben. Flachdächer sind zu begrünen, Die Bebauung hat von Osl nach West und die Erschliessung iächensparend zu erfolgen. Parkplätze sind gebäudeinlegriert zu erstellen. @im- @ iffis @ Von der Verbindungslinie der PunKe Pl (Koordinaten x 2'619'335.20 / y: 1'227'091 .85) und P2 (Koordinaten x: 2'619'460.63 / y: 1'227'333.68) ist in dn6m Abstand von 2o.o m ein Übergangsbereich freizuhalten. lnnerhalb dieses Bereichs ist ein abwechslungsreich gestalteter 4.0 m bis 7.0 m hoher Erdwall aus nährstoffarmem Aushub- material mit einer extensiven standort- heimischen Bspfl arzung zu erstellen. Eb€nerdig€ Erschliessungsanlagen zu den Pan. Nm. 1346 und 2316, arealseitige Sickermulden und ein unterirdisches Regonruckhalteb€cken sind in diesem Bereich zulässig. Für die Erschliessung der Parzellen Nm, 1346 und 2316 ist ein landschaftlich grrt integrierter und gegenüber dem LandschaftsschuEgebiet und dem Lärmschrrtz Rechnung tragender Durchbruch des Erdwalls gestattet. ffinsive W ffi heimiselre+6fräuehemtn*€Xi'umeeztr efanz€frr Die Beleuchtung des Areals sowie Flrmenanschriften sind gemäss SIA Norm SN 491 zur Vermeidung unnötiger Uchtemissionen im Ausg€nraum zu danen und umzuseten. Als Ergärzung zur ZPP G "Biblis ll' befindet sich im Anhang eine Richtskke. Sie ist massgebend bei der Ausaöeilung einer Übeöauungsordnung (JeO) oder eines Baugesuchs in Folge eines Dispenses von der Planungspflicht nach Art. 93 BauG.

1Die Grundordnung tritt mit der Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des lGntons Elem in lcaft.

2Die Anderung der baurechtlichen Grundordnung (ZPP G 'Biblis ll'), bestehend aus dem Baureglem€nt (Art. 9) und Ausschnitt Zonenplan, tritt am Tag nach dor Anhang zur ZPP G "Biblis ll", Richtskizze (24.02.2020) C\ 6 s \ I I\ \ ) Hinweise (gemäss Zonenplan / Baureglement) Wirkungsbereich ZPP G "Biblis ll' ITTM Ländschaftsschutzgebiet Übergangsbereich Hangkante Höhenkurven (0.5 m / 1.0 m) -/-, 25.0m Srt Vermassung Referenzpunkte \. - .,i-/,' i.) I I ( .t ) ( 52.4m Legende Dienstbarkeit f--_ i Baubereich, GeMudehöhenkote 4 7 1 . oo m. ü. M mm Baubereich, ceMudehöhenkote so2.oo m.ü.tvt , ,,'o^ , Referenavermassung Genehmigungsvermerke (20 1 3) Mitwirkung vom Vorprüfung vom Publikation im Amtsblatt vom Publikation im Amtlichen Anzeiger vom Öffentliche Auflage Einspracheverhandlungen am erledigte Einsprachen unerledigte Einsprachen Rechtsverurahrungen Beschlossen durch den Gemeinderat am Beschlossen durch die Gemeindeversammlung am Namens der Einwohnergemeinde Die Präsidentin r.\{ Charlotte Ruf-Niederhauser Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt Hezogenbuchsee, den Der Gemeindeveruralter Rolf Habegger 15. August 2O'1 1 bis 15. September 2011 19. April2013

01. Mai 2013
25. furi|2013
26. April 2013 bis 27. Mai 2013
05. Juni 2013

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.

0 5 0 22. April2013 12. Juni 2013 Der Gemeindeveruralter Rotf Habegger Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bem am Genehmigungsvermerke (2020) Vorprüfung vom

25. J uni 2019
Publikation im Anzeiger Oberaargau vom
12. Dezember 2019
Ö ffentliche Auflage
13. Dezember 2019 - 13. J anuar 2020

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.

Einspracheverhandlungen am erledigte Einsprachen 0 unerledigte Einsprachen 0 Rechtsverwahrungen 0 Beschlossen durch den Gemeinderat am 24. Februar 2020 Namens der Einwohnergemeinde AM Der Präsident Der Gemeindeverwalter Rolf Habegger Markus Loosli Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV am 1-9. MU, 202{1 Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt Herzogenbuchsee, den — 6. APR, 2020 Der Gemeindeverwalter Rolf Habegger Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 08. mai 2020 a georegro atelier fir raumentwicklung Einwohnergem einde Herzogenbuchsee Anderung Baureglement Artikel 9: ZPP N ..Bernstrasse>> Anderung im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV Stand: Genehmigung, Juni 2020 georegio ag . Bahnhofstrasse 35 . 3400 tsurgdorf . T 034 423 56 38 . info@georegio.ch . www.georegio.ch ZPP ,,N Bernstrasse" Besondere baurechtliche Ordnungen Zonen mit Planungspflicht Art. I ZPP N Bernstrasse ALT M 2-geschossig mit Attika, Flachdach, gemessen ab Bernstrasse Grenzabstand gegenüber Westgrenze 6.00 m Grenzabstand gegenüber Nord- / Südgrenze 5.00 m Überbauung, welche eine Torsituation zum Ortskern von Herzogenbuchsee macht. Regelung der Erschliessung. Die Gebäude sind so zu staffeln, dass sie gegenüber der Westgrenze max. 4- geschossig in Erscheinung treten. Der motorisierte Verkehr wird von der Bernstr. oder via bestehende Einstellhalleneinfahrt (Parz. Nr. 2258, Oberstrasse) erschlossen, sofern diese privatrechtlich sichergestellt werden kann. Die Kundenparkplätze und die Anlieferung werden ab Bernstr. erschlossen resp. Sichergestellt. Zwischen der Oberstrasse und der Bernstrasse ist eine durchgehende Fusswegverbindung sicherzustellen. Die schützenswerten Gebäude östlich der Strasse (Parz.2.l'l und 1307) sind angemessen zu berücksichtigen. georegio ag, Juni 2020

1Zonen mit Planungspflicht bezwecken die ganzheitliche, haushälterische und qualitativ anspruchsvolle wirtschaftliche und bauliche Entwicklung wichtiger unüberbauter, unternutzter oder umzunutzender Areale. Bezüglich Energieversorgung gilt Art. 17 GBR.

2Für die Zonen mit Planungspflicht gelten die folgenden Bestimmungen: ZPP N Bernstrasse NEU M 3-geschossig ohne Attika, Flachdach, gemessen ab Bernstrasse Grenzabstand gegenüber Westgrenze 6.00 m Grenzabstand gegenüber Nord- / Südgrenze 5.00 m ll (t GW) Überbauung, die städtebaulich den Charakter einer Übergangszone zwischen dem Ortseingang und dem Ortskern aufweist. Regelung der Erschliessung. Die Gebäude dürfen gegenüber der Westgrenze max. 4- geschossig in Erscheinung treten. Die Erschliessung der Überbauung für den motorisierten Verkehr erfolgt in Absprache mit der zuständigen kantonalen Fachstelle direkt ab der Bernstrasse. Für die Parkierung ist eine unterirdische Einstellhalle vorgesehen, diese wird via eine Rampe erschlossen Die Erschliessung der Überbauung für Kundenparkplätze und die Anlieferung erfolgt ab der Bernstrasse. Zwischen der Oberstrasse und der Bernstrasse ist eine durchgehende Fusswegverbindung sicherzustellen. Die schützenswerten Gebäude östlich der Strasse (Parz. 21 1 und 1307) sind angemessen zu berücksichtigen. Wegleitend für die Überbauung ist der Masterplan (Beschluss Gemeinderat vom 10. April 2019). z ZPP „N Bernstrasse" Genehm igungsvermerke Publikation im amtlichen Anzeiger

6. Februar 2020
Ö ffentliche Auflage vom
7. Februar 2020 bis 9.  März 2020

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Einspracheverhandlung am keine Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Rechtsverwahrungen Beschlossen durch den Gemeinderat am 20. April 2020 Gem eindepräsident Gemeindeverwalter • . Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV vom 7. Mai bis 6. J uni 2020 Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: -2. Jill Herzogenbuchsee, Gemeindeverwalter 1341 1 /4- Genehmigt d rch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am: • O 6. Aug. 2020 georegio ag, J uni 2020 3 Art. 9 Zonen mit Planungspflicht

1Zonen mit Planungspflicht bezwecken die ganzheitliche, haushälterische und qualitativ anspruchsvolle wirtschaftliche und bauliche Entwicklung wichtiger unüberbauter, unternutzter oder umzunutzender Areale. Bezüglich Energieversorgung gilt Art. 17 GBR.

2Für die Zonen mit Planungspflicht gelten die folgenden Bestimmungen: Bezeichnung ZPP Nutzungsart (M= Mischnutzung) Vollgeschosse (VG) Grenzabstand (GA) Fassadenhöhe traufseitig (FH tr) Geschossfläche oberirdisch GFo Empfindlichkeitsstufe (LSV) Planungszweck Grundsätze Gestaltung und Erschliessung

in m in m min. max. ZPP E M 4 Sektoren:

- A: 5
- B: 4
- C: 4
- D: 3 6.00 14.00
Sektoren:
- A: 17.00
- B: 14.00
- C: 13.60

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–D: 10.60 14’100 19’900 III Die ZPP E bezweckt eine verdichtete Wohn- und Dienstleistungsüberbauung von guter Siedlungsqualität und sorgfältig gestalteten Aussenräumen. Es sind entsprechend der Nutzung gemeinschaftliche Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Gemeinschaftsräume, KITA, Spielplätze und Aufenthaltsbereiche zu realisieren. Der Höchstanteil nicht erneuerbarer Energie am zulässigen Wärmebedarf für Heizungen und Warmwasser darf höchstens 20% betragen. Detailhandelseinrichtungen mit einer Im Übergang von der ZPP E zum südlich angrenzenden Arbeitsgebiet ist eine Pufferzone zu wahren. Für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen gelten die Planungswerte. Zum Schutz vor übermässigem Lärm sind für lärmempfindliche Nutzungen (vgl. Art. 2, Abs. 6 und Art. 42, Abs. 1 und 2 LSV) Massnahmen zu treffen, mit denen zwischen Lärmquelle (neue Quartiersammelstrasse West) und lärmempfindlichen Nutzungen folgende Schallpegeldifferenz erzielt wird: Bauten sind als klare Baukörper mit Flachdach ohne Attika zu gestalten. Gestützt auf Art. 1 Abs. 2 BMBV kann das massgebende Terrain vorliegend aus planerischen Gründen neu festgelegt werden. Als Grundlage für die Überbauungsordnung ist ein qualitätssicherndes Verfahren durchzuführen. Die Zufahrt hat für alle ZPP zwingend ab der neuen Quartiersammelstrasse zu erfolgen. Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee 4 ecoptima Anpassung ZPP E Verkaufsfläche über 1000 m2 sind nicht zugelassen. - bei Wohnräumen mind. 11 (dB(A)

–bei den übrigen lärmempfindlichen Nutzungen mind. 6 dB(A). Im Verfahren zum Erlass der Überbauungsordnung und im Baubewilligungsverfahren ist nachzuweisen, wie die Planungswerte im offenen Fenster lärmempfindlicher Räume durch planerische, gestalterische oder bauliche Massnahmen eingehalten werden können (Art. 29 LSV). Es ist eine Rasenspielfläche gemäss Art. 46 BauV zu realisieren. Im Rahmen des nachfolgenden Planungsschrittes (z.B. UeO) sind:

–der Umgang mit dem Störfallrisiko aufzuzeigen und gegebenfalls mittels konkreter Massnahmen eine Risikominderung sicherzustellen.

–der Umgang mit bestehenden Naturwerten auf dem Areal aufzuzeigen und gegebenfalls mittels konkreter Massnahmen ein angemessener Umgang damit sicherzustellen. zustellen. Genehmigungsvermerke 5. März 2024 Vorprüfung vom 13. Sept, bis 14. Okt. 2024 Mitwirkung vom Publikation im amtlichen Anzeiger vom 12. September 2024 13. Sept, bis 14. Okt. 2024 Öffentliche Auflage vom Einspracheverhandlungen am Erledigte Einsprachen 0 Unerledigte Einsprachen 0 Rech tsve rwa h ru nge n 0 Beschlossen durch den Gemeinderat am 18. November 2024 Beschlossen durch die Gemeindeversammlung vom 29. Januar 2025 Die Gemeindepräsidentin Der Sekretär (8) Livia Stauer Rolf Habegger Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Herzogenbuchsee, 1 3 MRZ 2025 —ok Rolf Habegger Genehmigt durch das kantonale Amt für DEN UNp Gemeinden und Raumordnung 18. Sep. 2025 /o $7 5 Genehmigungsvermerke Vorprüfung vom 5. März 2024 Mitwirkung vom 13. Sept. bis 14. Okt. 2024 Publikation im amtlichen Anzeiger vom 12. September 2024 Öffentliche Auflage vom 13. Sept. bis 14. Okt. 2024 Einspracheverhandlungen am – Erledigte Einsprachen 0 Unerledigte Einsprachen 0 Rechtsverwahrungen 0 Beschlossen durch den Gemeinderat am 18. November 2024 Beschlossen durch die Gemeindeversammlung vom 29. Januar 2025 Die Gemeindepräsidentin Der Sekretär Livia Stauer Rolf Habegger Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Herzogenbuchsee, Rolf Habegger Genehmigt durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung GENEHMIGUNG Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee Anpassung der ZPP E Zonenplanänderung 1:2500 Die Planung besteht aus:

–Zonenplanänderung

–Baureglementsänderung weitere Unterlagen:

–Erläuterungsbericht 29. Januar 2025 herzogenbuchsee/ueo zur zpp e 07266/4/1/6/ 07266_plan_250310_ge/lm/lw/dr ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch Alter Zustand Neuer Zustand 10b 718 141 7 12a Lagerstrasse 18b 10 14 Lorrainestrasse Lorrainestrasse 638 467 eschistrasse UeO Bahnhofplatz 1 10a 14 23 23a 12 20 1178 899 960 10 6a 766 803 16a 8 2181 1 6 23b 1885 16 22 17 11 9 2 19 18 Oberstrasse 4 1631 4a 1659 9a 651 410 24 5 118 Farnsbergstrasse 1716 5 25 Mühleweg 15 1228 3 449 1036 9b 12 7 3 2666 1720 6 6 2 6a 8 2213 1855 1579 9 2061 1019 3a 967 26a 26 28 Lindenweg 1287 116 1 11 3 2214 5 5 7 2347 11a 26 16 11b 90 14 11 2477 23 1589 665 889 2359 1543 888 2387 1332 Farnsberg 0 11c 15 2361 2386 4a 2385 0 21 1509 22 ZPP E 17 19 25 32 21a 1488 4 1330 1489 Sonnhaldeweg 1492 1318 436 42 32a 1490 36a 25a 1487 23a 2392 32b 2364 24 24a SBB 1491 3 23 1486 41 43 45 47 49 2 1474 878 36 38 1333 25 1485 40a 41a (29 1331 3a 29a 31a 40 1473 27 1484 669 26 328 43a 26a 2180 45a 1472 29 31 28a 1483 40 1471 47a 858 28 Ber 317 31b 33 1470 49a 1482 28b 1562 1523 51 53 55 57 1481 30 1475 35 1480 2120 51a 27 37 1476 53a 32 1479 39 1477 1529 34 42a 1478 61 57a 36 908 1522 916 1528 38 40 40a 53 2293 890 42 1673 33 35 258 1672 44b 44c Oberstrasse 44 65 31 1671 841 452 1670 2288 2444 842 2289 57a 55 Ma 60 62 55c 844 ZPP Q Farnsbergstrasse 48a 2356 55a 215 N 26 48b 843 48 55b 832 195 863 48c 12 10 8 66 64 756 57 2353 287 20 831 2351 1046 50 1614 862 835 2352 61 30 68 2201 70 59 06 865 1 Legende Wirkungsbereich der Zonenplanänderung Inhalte: Hinweise: ZPP Zone mit Planungspflicht mit Begrenzung und Bezeichnung der Sektoren A B W2 Wohnzone 2-geschossig W3 Wohnzone 3-geschossig M2 Mischzonezone 2-geschossig M3 Mischzonezone 3-geschossig K Kernzone 10b 718 141 7 12a Lagerstrasse 18b 10 14 Lorrainestrasse Lorrainestrasse 638 467 eschistrasse UeO Bahnhofplatz 1 10a 14 23 23a 12 20 1178 899 960 10 6a 766 803 16a 8 2181 1 6 23b 1885 16 22 17 11 9 2 19 18 Oberstrasse 4 1631 4a 1659 9a 651 410 24 5 118 Farnsbergstrasse 1716 5 25 Mühleweg 15 1228 3 449 1036 9b 12 7 3 2666 1720 6 6 2 6a 8 2213 1855 1579 9 2061 1019 3a 967 26a 26 28 Lindenweg 1287 116 1 11 3 2214 5 5 7 2347 11.81 11a 26 16 11b 90 14 11 2477 23 1589 665 889 2359 1543 888 2387 1332 Farnsberg 0 11c 15 2361 2386 4a 2385 0 21 1509 22 ZPP E 17 19 25 32 21a 1488 4 1330 1489 Sonnhaldeweg 1492 1318 436 42 32a 1490 36a 25a 1487 23a 2392 32b 2364 24 24a SBB C 1491 3 23 1486 41 43 45 47 49 2 1474 878 36 38 1333 25 1485 40a 41a (29 1331 3a 29a 31a 40 1473 27 1484 669 26 328 43a 26a 2180 45a 1472 29 31 28a A 1483 3.44 40 1471 47a 858 28 Ber 317 31b 33 1470 49a 1482 28b 1562 1523 51 53 55 57 1481 30 1475 35 1480 2120 51a 27 37 1476 53a 32 1479 39 1477 1529 34 42a 1478 61 57a D 36 908 1522 916 22.00 1528 38 40 40a 53 2293 890 B 42 1673 33 35 258 1672 44b 44c Oberstrasse 44 65 31 1671 841 452 1670 2288 2444 842 2289 57a 55 Ma 60 62 55c 844 ZPP Q Farnsbergstrasse 48a 2356 55a 215 N 26 48b 843 48 55b 832 195 863 48c 12 10 8 66 64 756 57 2353 287 20 831 2351 1046 50 1614 862 835 2352 61 30 68 2201 70 59 06 865 1 A1 Arbeitszone Ortsbildschutzgebiete Hecken, Feld- und Ufergehölz Arbeitszone 1993 GrZ Grünzone Wald LWZ Landwirtschaftszone UeOÜberbbauungsordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.