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Art. 3 · Zonen für öffentliche Nutzungen

BZO Baureglement Herzogenbuchsee · S. 12 · Original-PDF

öffentliche Nutzu ungen A 1 te Die Zonen für öffen eresse bestimmt. ntliche Nutzungen s ind für Bauten und A Anlagen im öffentlic chen In- 2 te zu Neubauten haben ens des in der angre gegenüber anderen enzenden Nutzungs n Nutzungszonen e szone geltenden kle einen Abstand von m mindesdes eineinen Grenzabstand uhalten. Wo solche fehlen, gilt ein Abst tand von 4.00 m. 3 In den einzelnen Zo onen gelten zudem folgende Bestimmu ungen: Zweckbestim mung mGH in m GZ Z Grundzüge der G Gestaltung ES A A Reformierte che und Par platz Kirk- - -

–Gemäss bestehe ender BeIII bauung. Pflanzung von Ho bäumen im Parkp ochstammplatzbereich. B B Katholische che, Kirchge meindehaus Kire- - 2

2Gemäss bestehe bauung. Bauliche rungen und Neub zugelassen. ender BeIII e Erweitebauten sind 8.00 C C Friedhof und Parkierung d 5.00 1

1Abdankungsgebä bengebäude. äude, NeII D D Kirchgemein haus nde- 8.00 2

2Gemäss bestehe bauung. Bauliche rungen und Neub zugelassen. ender BeIII e Erweitebauten sind E E Schul- und Sportanlage Burg 14.00 4

4Gemäss bestehe bauung. Bauliche rungen und Neub zugelassen. ender BeII e Erweitebauten sind 7

ZweckbestimGH in m GZ Grundzüge der Gestaltung ES mung F Schul- und Sportzentrum Mittelholz, Gemeindegärtnerei, Schrebergärten Bauten für kulturelle Zwecke 11.00

3Gemäss bestehender Bebauung. Bauliche Erweiterungen und Neubauten sowie die Umgestaltung von Aussenräumen sind aufgrund eines Gesamtkonzeptes zugelassen. Der den Langenthalweg begleitende Grünbereich soll beibehalten werden. III G Kindergarten (Rosenweg 3, Ortsteil Herzogenbuchsee) 8.00

2Gemäss bestehender Bebauung. Bauliche Erweiterungen und Neubauten sind zugelassen. II H Kindergarten (Hubelweg 1, Ortsteil Herzogenbuchsee) 8.00

2Gemäss bestehender Bebauung. Bauliche Erweiterungen und Neubauten sind zugelassen. II I Altersheim, Alterswohnungen 14.00

4Gemäss bestehender Bebauung. Bauliche Erweiterungen und Neubauten sind zugelassen. II J Wehrdienste, Zivilschutz, Militär, Festplatz 8.00

2Neubauten und Neuanlagen sowie die Umgestaltung von Aussenräumen sind zulässig, wenn aufgrund eines Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes über die ganze ZöN-J die Einordnung sichergestellt werden kann. III 8

ZweckbestimGH in m GZ Grundzüge der Gestaltung ES mung K Abwasserpumpwerk Byfang 5.00

1Überholung auf den aktuellen technischen Stand gestattet. - L Pflege- und Altersheim / betreutes Wohnen mit zudienenden Gesundheitsdienstleistungen 20.00

6Erhalten und erweitern oder Neubau gemäss den Zweckbestimmungen. II M Therapie und Rehabilitationszentrum Wysshölzli 14.00

4Gemäss bestehender Bebauung. Bauliche Erweiterungen und Neubauten sind zugelassen. II N Regionales Arbeitszentrum 11.00

3Gemäss bestehender Bebauung. Bauliche Erweiterungen und Neubauten sind zugelassen. III O Oberstufenzentrum Oberfeld, Bauten für Schule, Sport und kulturelle Zwecke 11.00

3Gemäss bestehender Bebauung. Bauliche Erweiterungen und Neubauten sind zugelassen. II 9

ZweckbestimGH in m GZ Grundzüge der Gestaltung ES mung P Bahnhofplatz Ost öffentlicher Platz -

–Der Bahnhofplatz Ost ist ein - öffentlicher Platz mit Zugang zum Bahnhof. Er ist eine Begegnungszone mit Bahnhofvorfahrt und Bushaltestellen. Der Platz soll möglichst offen und grosszügig gestaltet werden. Parkplätze und bauliche Nutzungen sind, mit Ausnahme von mobilen Fahrnisbauten, nicht zugelassen. Der künftige Platzbedarf für die Bushaltestellen ist angemessen zu berücksichtigten. Q Bahnhofplatz West öffentlicher Platz mit Zugang zum Bahnhof -

–Der Bahnhofplatz West ist - ein öffentlicher Platz mit Zugang zum Bahnhof. Er ist eine Begegnungszone mit Bahnhofvorfahrt und evtl. Bushaltestellen. Er kann für Wochenmarkt, RestaurantAussenbestuhlung, Veranstaltungen usw. genutzt werden und soll möglichst offen und grosszügig gestaltet werden. Parkplätze und bauliche Nutzungen sind, mit Ausnahme von mobilen Fahrnisbauten, nicht zugelassen. Innerhalb des Platzes sind ein behindertengerechter Abgang zur Perronunterführung und ein Treppenaufgang zur Fussgängerpasserelle zu realisieren. 10 Zweckbest timGH in m GZ Z Grundzüge der Gestaltung ES mung R R Kindergarten Oberönz (Pa Nrn. 630, 63 646) n arz. 32, 8.00 2

2Gemäss bestehe bauung. Bauliche rungen und Neub zugelassen. ender BeII e Erweitebauten sind S S Spielplatz Oberönz (Pa Nr. 325) - -

–bestehend. Ein a attraktiveres II arz. Angebot mit San Sitzgelegenheite streben dkasten, n ist anzuT93 Veloabstellp lätze 8.00 2

2Bepflanzung und verbindung zu de sind sicherzustel d FusswegT en Perrons len.

Zone für S Art. 3

1Die Zonen für öffentlichen Nutzungen sind für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse bestimmt.

2Neubauten haben gegenüber anderen Nutzungszonen einen Abstand von mindestens des in der angrenzenden Nutzungszone geltenden kleinen Grenzabstandes einzuhalten. Wo solche fehlen, gilt ein Abstand von 4.00 m.

3In den einzelnen Zonen gelten zudem folgende Bestimmungen: Zweckbestimmung GH in m GZ Grundzüge der Gestaltung ES J Werkhof, Wehrdienste, Zivilschutz, Militär, Festplatz 8.00 2 Neubauten und Neuanlagen sowie die Umgestaltung von Aussenräumen sind zulässig, wenn aufgrund eines Nutzungsund Gestaltungskonzepts über die ganze ZöN-J die Einordnung sichergestellt werden kann. III J1 Wehrdienste FHt1 8.50 2 Neubauten und Anlagen im Zusammenhang mit Wehrdiensten und sachverwandten Nutzungen sowie die Umgestaltung von Aussenräumen sind zulässig. Das Ergebnis aus dem Wettbewerbsverfahren «Neubau Feuerwehrmagazin 2019»2 und insbesondere das Konzept des Siegerprojekts «Pfifferling» sind für die Gestaltung der Gebäude und Aussenräume des Feuerwehrmagazins verbindlich3. Geringfügige Abweichungen vom Konzept «Pfifferling» sind unter Beizug einer Fachberatung nach Art. 16 BauR4 möglich. III

1FHt: Fassadenhöhe traufseitig gemäss Art. 15 BMBV

2Bericht des Beurteilungsgremiums vom 23. Dezember 2019

3Poster im Anhang zu diesem Dokument

4Fachausschuss Orts- und Landschaftsbild Genehmigungsvermerke Mitwirk ung vom 20. F ebrua r bis 20. Mä rz 2020 Vorp rü f ung vom 14. Ok tober 2020 und 24. F ebrua r 2021 Publ ik a tion im a mtl ichen Anzeiger vom 18. Mä rz 2021 Publ ik a tion im Amtsbl a tt vom 17 . Mä rz 2021 Öf f entl iche Auf l a ge vom 19. Mä rz 2021 bis 19. Ap ril 2021 Einsp ra cheverha ndl ungen a m 5. Ma i 2021 Erl edigte Einsp ra chen U nerl edigte Einsp ra chen: 2 Rechtsverwa hrungen Beschl ossen durch den Gemeindera t a m 30. Ap ril 2021 Beschl ossen durch die U rnena bstimmung a m 13. Juni 2021 Na mens der Einwohnergemeinde: Der Prä sident: Der Gemeindeverwa l ter: Die Richtigk eit dieser Anga ben bescheinigt: 2 1. JAN. 2077 den Herzogenbuchsee, Der Gem eindeverwa l t 1 a m 1. Aug. 2022 Genehmigt durch da s Amt f ü r Gemeinden und Ra umordnung Kanton Bern Gemeinde Herzogenbuchsee Verfahren nach Art. 58 ff BauG Stand: Mst. der Zonenplanänderung: Datum: Auftraggeber: Verfasser: Plan Nr.: Gez./Kontr.: Änderung Zonenplan und Baureglement "Gemeindepark", Parzelle Nr. 120 Beschluss 1:600 08.12.2022 Gemeinderat Herzogenbuchsee 2021-500615-001 ne/jw Zustand bisher Zustand neu Festlegungen Änderungsperimeter Grünzone ZÖN U Hinweise Kernzone Perimeter ZPP Gebäude Ortsbildschutzgebiete Archäologische Schutzgebiete Ortsbildprägende Bäume Schützenswertes Gebäude (gemäss kant. Bauinventar) Erhaltenswertes Gebäude (gemäss kant. Bauinventar) Gebäude mit Situationswert (gemäss kant. Bauinventar) Historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung Historische Verkehrswege von regionaler/lokaler Bedeutung Baureglementsänderung Genehmigungsvermerke Mitwirkung vom 29. Oktober bis 29. November 2021 Vorprüfung vom 17. Mai 2022 Publikation im amtlichen Anzeiger

vom 23. J uni 2022
Ö ffentliche Auflage
vom 24. J uni 2022 bis 25. J uli 2022

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 12) verbindlich lesbar.

Einsprachen keine Beschlossen durch den Gemeinderat am 12. September 2022 Beschlossen durch die Gemeindeversammlung am 07. Dezember 2022 Namens der Einwohnergemeinde Der Präsident: Der Gemeindeverwalter: Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Herzoge buchsee, den 1 2. J AN. 2023 Der Gemeindeverwalter: 1 Genehmigt durch das Amt für Gemeinden und am 8' April 2023

Raumordnung Gemeinde_Auftraggeber 1 ecoptima Projekt Bericht_Offerte_Vorschriften GENEHMIGUNG

Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee

Anpassung der ZPP E Baureglementsänderung

Die Zonenplan- und Baureglementsänderung besteht aus:

–Zonenplanänderung

–Baureglementsänderung

weitere Unterlagen:

–Erläuterungsbericht

29. Januar 2025 Gemeinde Auftraggeber 2 ecoptima _ Projekt Bericht Offerte Vorschriften _ _ /Volumes/FileServer/DATEN-SERVER/Aufträ ge aktuell/Herzogenbuchsee/UeO zur ZPP E 07266/4_Resultate/1_UeO_BRÄ _ZPÄ /4_BRÄ /7266_BR 306_GE.docx/da Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee 3 ecoptima Anpassung ZPP E Besondere baurechtliche Ordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.