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Art. 12 · Bauweise, Stellung der Bauten

BZO Baureglement Herzogenbuchsee · S. 28 · Original-PDF

, Stellung der Bau uten A 1 a Soweit nichts ande llseitig die vorgesch eres bestimmt ist, gi lt die offene Bauwe Gebäudeabstände eise; d.h. die Bauten e einzuhalten. n haben hriebenen Bau- und 2 st Der Zusammenbau tattet. u von Gebäuden ist t innerhalb der zulä ässigen Gebäudelä nge ge- 3 M Die Stellung der Merkmalen zu richte Bauten hat sich n n, welche das Stras ach den ortsüblich ssen-, Quartier- ode hen oder vorherrsc er Ortsbild prägen. chenden Dieser allgemeine B Baugestaltungsgrunds satz sowie die allgem mein gehaltenen ss Gestaltungsregelung gen ersetzen detaillie ertere Regelungen. D Dies setzt voraus, da sowohl die Projektve erfassenden wie auc ch die Baubewilligung gsbehörden das Umfe eld des Bauvorhabens a analysieren und den ihnen durch die offen ne Formulierung gegebenen Spielrau um verantwortungsbe ewusst interpretieren. . Dazu dienen die Kriterien in Abs. 2 u und die notwendigen Unterlagen zur Beurt teilung der Gesamtwirkung. Im weitgehend unüb berbauten Gebiet sin d es die «ortsübliche en», im weitgehend überbauten Gebiet d die «vorherrschenden n» Merkmale, welche e das Orts-, Quartier- - oder Strassenbild po ositiv prägen. Dazu gehören u.a. ( (Beispiele):

–In den Hanglagen: : Orientierung der Ba auten in Richtung Tal

–In der Ebene: Orie entierung der Bauten parallel oder rechtwi inklig zur Strasse. 23 Dachgesta

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.