← BZO Rümlang · Inhaltsverzeichnis

Art. 6.0

BZO Rümlang · S. 15 · Original-PDF

6.0 * In jedem Fall besteht ein Mindestanspruch vom 125 m3 Bauvolumen.

2Wird in ein Hauptgebäude über dem gewachsenen Boden eine Garage eingebaut, erhöht sich die zulässige Baumasse um das Innenmass des Raumes, der von dieser über dem gewachsenen Boden in Anspruch genommen wird, höchstens aber um denjenigen, der für zwei Abstellplätze notwendig ist. In diesem Falle wird die zulässige Baumasse für besondere Gebäude um das gleiche Mass reduziert.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.