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Art. 6 · Gemeinde Rümlang
BZO Rümlang · S. 6 · Original-PDF
6 Gemeinde Rümlang Bau- und Zonenordnung
1. ERLASS Die Gemeinde Rümlang erlässt, gestützt auf die Bestimmungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 und unter Vorbehalt eidgenössischen und kantonalen Rechts, die nachstehende Bau- und Zonenordnung.
1Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnungen innerhalb der Zonen ist der Zonenplan im Massstab 1:5000 massgebend.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.