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Art. 38 · Gemeinde Rümlang

BZO Rümlang · S. 38 · Original-PDF

38 Gemeinde Rümlang Parkplatzverordnung

1Die Mehrfachnutzung von Pflichtparkplätzen kann beim Vorliegen wichtiger Gründe unter Reduktion der gemäss Art. 4.2 und 4.3 ermittelten Zahl der Abstellplätze bewilligt werden. Derartige Reduktionen sind im baurechtlichen Entscheid zu begründen. Die Mehrfachnutzung muss zwischen den Parteien vertraglich geregelt sein; sie kann im Grundbuch angemerkt werden. 4.4b Mehrfachnutzungen

2Bei Betrieben mit Fahrzeugen, die ausschliesslich betrieblichen Zwecken dienen (Servicefahrzeuge etc.), wird die Zahl der zulässigen Abstellplätze von Fall zu Fall bestimmt.

Güteklasse ÖV-Erschliessung:Bewohner min. % - max. %Beschäftigte min. % - max. %Besucher, Kunden min. % - max. %
Klasse A40–6020–3030–45
Klasse B55–8030–4540–60
Klasse C70–10045–6550–80
Klasse D85–11060–9070–100
keine Güteklasse100–12090–11090–110

Tabelle von S. 38 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.