Art. 38 · Gemeinde Rümlang
BZO Rümlang · S. 38 · Original-PDF
38 Gemeinde Rümlang Parkplatzverordnung
1Die Mehrfachnutzung von Pflichtparkplätzen kann beim Vorliegen wichtiger Gründe unter Reduktion der gemäss Art. 4.2 und 4.3 ermittelten Zahl der Abstellplätze bewilligt werden. Derartige Reduktionen sind im baurechtlichen Entscheid zu begründen. Die Mehrfachnutzung muss zwischen den Parteien vertraglich geregelt sein; sie kann im Grundbuch angemerkt werden. 4.4b Mehrfachnutzungen
2Bei Betrieben mit Fahrzeugen, die ausschliesslich betrieblichen Zwecken dienen (Servicefahrzeuge etc.), wird die Zahl der zulässigen Abstellplätze von Fall zu Fall bestimmt.
| Güteklasse ÖV-Erschliessung: | Bewohner min. % - max. % | Beschäftigte min. % - max. % | Besucher, Kunden min. % - max. % |
|---|---|---|---|
| Klasse A | 40–60 | 20–30 | 30–45 |
| Klasse B | 55–80 | 30–45 | 40–60 |
| Klasse C | 70–100 | 45–65 | 50–80 |
| Klasse D | 85–110 | 60–90 | 70–100 |
| keine Güteklasse | 100–120 | 90–110 | 90–110 |
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