← BZO Rümlang · Inhaltsverzeichnis

Art. 37 · Gemeinde Rümlang

BZO Rümlang · S. 37 · Original-PDF

37 Gemeinde Rümlang Parkplatzverordnung

1Entsprechend der Klassenzugehörigkeit des betroffenen Gebietes wird die Zahl der Personenwagen-Abstellplätze in Prozenten des Grenzbedarfs gemäss der nachfolgenden Tabelle festgelegt. Der Mindestwert legt die Zahl der minimal erforderlichen Fahrzeugabstellplätze fest (Pflichtplätze), der Maximalwert die Zahl der maximal zulässigen Fahrzeugabstellplätze.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.