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Art. 37 · Gemeinde Rümlang
BZO Rümlang · S. 37 · Original-PDF
37 Gemeinde Rümlang Parkplatzverordnung
1Entsprechend der Klassenzugehörigkeit des betroffenen Gebietes wird die Zahl der Personenwagen-Abstellplätze in Prozenten des Grenzbedarfs gemäss der nachfolgenden Tabelle festgelegt. Der Mindestwert legt die Zahl der minimal erforderlichen Fahrzeugabstellplätze fest (Pflichtplätze), der Maximalwert die Zahl der maximal zulässigen Fahrzeugabstellplätze.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.