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Art. 18 · Gemeinde Rümlang
BZO Rümlang · S. 18 · Original-PDF
18 Gemeinde Rümlang Bau- und Zonenordnung
3Diese Dachaufbauten dürfen maximal 20 % der darunterliegenden Geschossfläche ausmachen; sie dürfen aber in jedem Fall 25.0 m2 Grundfläche aufweisen.
1Bei Bauten mit transparent gedeckten Innenhöfen, die eine Fläche von mindestens 400 m2 bei einer lichten Höhe von mindestens 7 m aufweisen, wird die Kubatur des gedeckten Innenhofes an die zulässige Baumasse nicht angerechnet, die erforderliche Freifläche reduziert sich um 80 % der Innenhofgrundfläche.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.