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Art. 16 · Gemeinde Rümlang

BZO Rümlang · S. 16 · Original-PDF

16 Gemeinde Rümlang Bau- und Zonenordnung

1Ein mehrheitlich im gewachsenen Terrain liegendes Geschoss darf in den Wohn- und Gewerbezonen WG 2.0 und WG 2.5 nur zur Hälfte des darüberliegenden Geschosses mit Wohn- und Schlafräumen ausgebaut werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.