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Art. 15 · Gemeinde Rümlang
BZO Rümlang · S. 15 · Original-PDF
15 Gemeinde Rümlang Bau- und Zonenordnung
1Ein mehrheitlich im gewachsenen Terrain liegendes Geschoss darf in allen Wohnzonen nur zur Hälfte des darüberliegenden Geschosses mit Wohn- und Schlafräumen ausgebaut werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.