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Art. 11 · Zonenplan und Spezialpläne

BZO Rümlang · S. 11 · Original-PDF

11 Gemeinde Rümlang Bau- und Zonenordnung

4Hochrechteckige Dachflächenfenster sind in geringer Anzahl und bei guter architektonischer Gestaltung gestattet.

5In den Kernzonen K I sind Dacheinschnitte nicht zulässig.

6In den Kernzonen K II A und K II B sind überdeckte Dacheinschnitte im ersten Dachgeschoss bei guter architektonischer Gestaltung erlaubt. Die Frontflächen und Fronthöhen haben sich nicht nach Absatz 2 zu richten. Sie sind jedoch möglichst klein zu halten.

7In den Kernzonen K I dürfen Dachaufbauten nicht breiter als ein Viertel; in den Kernzonen K II A und K II B mit überdeckten Dacheinschnitten nicht breiter als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge sein.

8In der Kernzone K I Chatzenrüti sind Dachaufbauten auf bestehenden Bauten nur auf den im Spezialplan bezeichneten Dachflächen und nur im ersten Dachgeschoss gestattet.

9In der Kernzone K I Chatzenrüti sind Dachaufbauten auf Neubauten nur auf den von der Katzenrütistrasse abgewandten Dachflächen und nur im ersten Dachgeschoss zulässig.

1Riegelfassaden sind wenn möglich zu erhalten beziehungsweise sichtbar zu machen. Grelle und reflektierende Materialien und Farben sind unzulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.