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Art. 10 · Gemeinde Rümlang
BZO Rümlang · S. 10 · Original-PDF
10 Gemeinde Rümlang Bau- und Zonenordnung
2Der reduzierte Gebäudeabstand gilt zwischen Fassaden bzw. Fassadenteilen, welche keine zur Belichtung der Räume notwendigen Fenster aufweisen.
3Die verschärfte Abstandsvorschrift für Gebäude mit brennbaren Aussenwänden gemäss der Besonderen Bauverordnung II ist nicht anwendbar.
4In der Kernzone K II B ist für das Erdgeschoss die Gebäudetiefe frei.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.