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Art. 1.2 · Planauflage
BZO Rümlang · S. 7 · Original-PDF
1.2 Planauflage
1Die massgebenden Pläne sind auf der Gemeinde Rümlang, Abteilung Hochbau und Planung, aufgelegt.
2Die verkleinerte Wiedergabe des Zonenplans und der Kernzonenpläne ist nicht rechtsverbindlich.
3Für die genaue Abgrenzung der Zonen und für die Anordnungen innerhalb der Zonen ist der entsprechende Datensatz der amtlichen Vermessung massgebend.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.