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Art. 1 · Für Einfamilien-, Doppeleinfamilien- und Reiheneinfamilienhäuser sind …
BZO Rümlang · S. 37 · Original-PDF
1 Für Einfamilien-, Doppeleinfamilien- und Reiheneinfamilienhäuser sind mindestens je zwei Personenwagen-Parkplätze zu erstellen; das Maximum bestimmt sich nach dem grenzbedarf unter Berücksichtigung der entsprechenden Klassenzugehörigkeit des betroffenen Gebiets
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.