Art. 30
BZO Regensdorf · S. 30 · Original-PDF
30
6Verkaufsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von über 1'000 m2 (gemäss BBV II) sind nur im speziell im Zonenplan bezeichneten Bereich zulässig. 11a.5 Lärmschutz
1Es gilt die Lärmschutzempfindlichkeitsstufe ES III.
2Mit den einzelnen Gestaltungsplänen ist die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nachzuweisen und mit entsprechenden gestalterischen oder baulichen Massnahmen zu sichern. Bei Wohnungen sind bei mindestens einem lärmempfindlichen Wohnraum die Immissionsgrenzwerte der Empfindlichkeitsstufe II einzuhalten. Ausnahmen gemäss Art. 31 Abs. 2 LSV bei Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte an allen Fenstern eines Wohnraumes sind nur möglich, wenn bei der betroffenen Wohnung die Mehrheit (für Eckbereiche die Hälfte) der lärmempfindlichen Wohnräume die Immissionsgrenzwerte der ES II einhalten und sie über einen ruhigen Aussenbereich (Balkon, Sitzplatz, Terrasse) verfügt, dessen Belastung am Tag 60 dB nicht überschreitet. Solche Ausnahmen können pro Wohnung für höchstens ein Drittel der lärmempfindlichen Räume beansprucht werden. 11a.6 Erschliessung
Als Voraussetzung für die Zustimmung zu einzelnen Gestaltungsplänen ist nachzuweisen, dass sich die Grundeigentümer des vom Gestaltungsplan erfassten Gebiets an den Kosten der Infrastruktur beteiligen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.