Art. 3 · Dachgeschosse max
BZO Regensdorf · S. 14 · Original-PDF
3. Quartiererhaltungszonen 3.1 Ringstrasse und Nelkenstrasse 3.1a Grundsatz
Sämtliche Bauten und Anlagen haben sich besonders gut in die jeweilige bauliche Struktur einzuordnen. Dabei ist die charakteristische Umgebungsgestaltung beizubehalten. 3.1b Ausnutzung
1Bestehende Bauten dürfen ungeachtet von Abstandsvorschriften umgebaut oder unter Beibehaltung der Gebäudeabmessungen und der Lage ersetzt werden.
2Aussenisolationen und Dachsanierungen sind zulässig.
3Eingeschossige Anbauten, deren grösste Höhe 5.0 m nicht übersteigt, sind bis zu einer Gebäudegrundfläche von 50 m2 erlaubt. Dabei ist ein Grenzabstand von mindestens 2.5 m einzuhalten. 3.1c Nutzweise
1Es sind Wohnungen, Büros, Ateliers und Praxen zulässig.
2Die für Wohnzwecke genutzte Geschossfläche muss mindestens drei Viertel der Geschossfläche in Dach-, Voll- und Untergeschossen betragen.
3Nutzungsverlagerungen innerhalb des Quartiers sind zulässig. 3.2 Sonnhalde 3.2a Quartierspezifische Merkmale
Die in den 1970er Jahren erbaute Göhner-Siedlung ist ein aussergewöhnlich gutes Beispiel für die gelungene Verwendung von standardisierten Fertigbauteilen im Wohnungsbau und ein bedeutender Zeuge der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und bautechnischen Entwicklung in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die Siedlung besteht aus einem Quartierzentrum und charakteristischen Wohnzeilen in zwei Hauptausrichtungen. Die drei bis acht geschossige Gebäudestufung mit Dachgärten und die parkähnlich modellierte Landschafts- und Umgebungsgestaltung mildern die Wirkung der grossmassstäblichen Zeilenbauten. Das gesamte Quartier ist durch ein internes Wegnetz, welches zum Teil auf Brücken verläuft, sehr durchlässig und gut erschlossen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.