Art. 27 · Abstände
BZO Regensdorf · S. 27 · Original-PDF
27 11. Öffentlicher Gestaltungsplan «in der Breite» 11.1 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Gestaltungsplanes «In der Breite» ist im Situationsplan Mst. 1:500 vom 4. Mai 1965 umschrieben, welcher integrierender Bestandteil dieser Bestimmungen ist. 11.2 Verhältnis zur Bauordnung
Soweit der öffentliche Gestaltungsplan "In der Breite" nichts Spezielles regelt, gelten die Bestimmungen der Bauordnung. 11.3 Ausnutzung
1Bestehende Hauptgebäude dürfen ungeachtet von Ausnützungs- und Abstandsvorschriften umgebaut oder unter Beibehaltung der Gebäudeabmessungen und der Lage ersetzt werden.
2Aussenisolationen sind zulässig. 11.4 Dachform und Dachaufbauten
1Es sind nur Flachdächer zulässig
2Für den auf Kat. Nr. 2516 stehenden Kirchenbau können auch andere Dachformen gewählt werden.
3Dachaufbauten für Treppenhaus und Lift sowie zur Aufbewahrung von Geräten sind gestattet, wenn die Grundfläche dieser Aufbauten einen Fünftel der Gesamtgrundfläche des zugehörigen Baukörpers nicht übersteigt. 11.5 Aussenantennen
Aussenantennen sind unzulässig, sofern durch andere technische Einrichtungen gleichwertige Empfangsmöglichkeiten gewährleistet sind. Vorbehalten bleibt die Errichtung einer Sammelantenne für alle Bauten des Quartiers.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.