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Art. 27 · Abstände

BZO Regensdorf · S. 27 · Original-PDF

27 11. Öffentlicher Gestaltungsplan «in der Breite» 11.1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Gestaltungsplanes «In der Breite» ist im Situationsplan Mst. 1:500 vom 4. Mai 1965 umschrieben, welcher integrierender Bestandteil dieser Bestimmungen ist. 11.2 Verhältnis zur Bauordnung

Soweit der öffentliche Gestaltungsplan "In der Breite" nichts Spezielles regelt, gelten die Bestimmungen der Bauordnung. 11.3 Ausnutzung

1Bestehende Hauptgebäude dürfen ungeachtet von Ausnützungs- und Abstandsvorschriften umgebaut oder unter Beibehaltung der Gebäudeabmessungen und der Lage ersetzt werden.

2Aussenisolationen sind zulässig. 11.4 Dachform und Dachaufbauten

1Es sind nur Flachdächer zulässig

2Für den auf Kat. Nr. 2516 stehenden Kirchenbau können auch andere Dachformen gewählt werden.

3Dachaufbauten für Treppenhaus und Lift sowie zur Aufbewahrung von Geräten sind gestattet, wenn die Grundfläche dieser Aufbauten einen Fünftel der Gesamtgrundfläche des zugehörigen Baukörpers nicht übersteigt. 11.5 Aussenantennen

Aussenantennen sind unzulässig, sofern durch andere technische Einrichtungen gleichwertige Empfangsmöglichkeiten gewährleistet sind. Vorbehalten bleibt die Errichtung einer Sammelantenne für alle Bauten des Quartiers.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.