← BZO Regensdorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 2.7 · Abstände
BZO Regensdorf · S. 12 · Original-PDF
2.7 Abstände
1Die kantonalen Abstandsvorschriften für Bauten mit brennbaren Aussenwänden finden keine Anwendung.
2Besondere Gebäude (Nebengebäude) im Sinne von § 273 PBG können in der Kernzone ungeachtet der Mantellinien nach den Abstands- und Grenzbauvorschriften des PBG erstellt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.