Art. 1997
BZO Regensdorf · S. 26 · Original-PDF
1997. 10.3 Besondere Verhältnisse
1Bei besonderen örtlichen oder betrieblichen Verhältnissen sowie bei gesicherter Mehrfachnutzung von Abstellplätzen kann die vorgeschriebene Abstellplatzzahl reduziert oder erhöht werden, eine etappenweise Realisierung bewilligt oder eine Maximalzahl festgelegt werden.
2Anlass für Reduktionen sind insbesondere:
–gestalterische Gründe, namentlich in Kernzonen
–ungenügende Strassenkapazitäten oder verkehrstechnische Probleme mit Einoder Ausfahrten
–die Überschreitung der massgeblichen Immissionsgrenzwerte (NOx). In diesem Fall ist die vorgeschriebene Abstellplatzzahl um weitere 20% zu reduzieren.
–Anstrengungen der Bauherrschaft zur Reduktion des Privatverkehrs wie Mobilitätskonzepte, Firmenbusse, Finanzierung zusätzlicher Kurse des Ortsbusses und dergleichen
3Für Fahrzeuge, die ausschliesslich Betriebszwecken dienen, kann die Zahl der zulässigen Abstellplätze angemessen erhöht werden (z.B. Autovermietung, Reparaturwerkstätte, Speditionsfirma).
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.