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Art. 93 · 2. Hochwasserschutzkoten

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 67 · Original-PDF

2. Hochwasserschutzkoten Thunersee

1In den hochwassergefährdeten Ufergebieten des Thunersees liegt die Hochwasserschutzkote im Bereich der Gefahr der rein statischen Überschwemmung auf minimal 559.10 m ü. M. und im Bereich der Gefahr der dynamischen Überschwemmung auf minimal 559.75 m ü. M. Diese Hochwasserschutzkoten gelten für sämtliche Bauten in den roten, blauen, gelben und gelb-weiss schraffierten Gefahrengebieten des Thunersees innerhalb des Schutzkoten-Anwendungsbereichs. Gebieten ausserhalb des Schutzkoten-Anwendungsbereichs kommt Artikel 93 nicht zur Anwendung.

Für Bauvorhaben im Anwendungsbereich der statischen Schutzkote ist neben der Erhöhung des Erdgeschosses gemäss Absatz 2 ein permanenter Schutz des Gebäudes (inkl. unterirdischer Bauten/Anlagen) bis auf 559.10 m ü. M. (statische Schutzkote) nachzuweisen. Die Prüfung des Nachweises erfolgt für Bauten im roten und blauen Gefahrengebiet sowie bei sensiblen Bauvorhaben im gelben Gefahrengebiet gemäss Artikel 6 BauG durch das kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I. Zuständig für die Prüfung des Nachweises bei allen übrigen Bauvorhaben im Anwendungsbereich ist das Bauinspektorat, das bei Bedarf das städtische Tiefbauamt als Fachstelle beizieht. Geeignete Massnahmen können sein: - gegenüber Absatz 2 zusätzliche Anhebung der Bodenplatte auf die dynamische Schutzkote (Massgebendes Terrain bleibt gemäss Absatz 2 aber unverändert bei 559.15 m ü. M.), - Abdichtung von Gebäudeöffnungen (Türen, Fenster usw.), - Anhebung von Gebäudeöffnungen (Fenster, Lüftungsschächte usw.). Grundeigentümerverbindliche Grundlage bildet der Zonenplan I. 68

2Für sämtliche Bauten in den roten, blauen, gelben und gelb-weiss schraffierten Gefahrengebieten des Thunersees innerhalb des Schutzkoten-Anwendungsbereiches hat die Oberkante Bodenplatte des ersten Vollgeschosses auf minimal 559.15 m ü. M. zu liegen. Diese Kote des ersten Vollgeschosses gilt als massgebendes Terrain.

3Für Bauvorhaben im Bereich der dynamischen Überschwemmung ist zusätzlich nachzuweisen, mit welchen permanenten Massnahmen das Gebäude (inkl. unterirdischen Bauten/Anlagen) bis auf die dynamische Schutzkote von 559.75 m ü. M. geschützt wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.