Art. 74 · Landschaftsschutzgebiete LSG
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 55 · Original-PDF
Landschaftsschutzgebiete LSG
1Die Landschaftsschutzgebiete bezwecken die ungeschmälerte Erhaltung besonders wertvoller Landschaftsräume.
2Die Qualitäten und der Schutzzweck der einzelnen Gebiete sind in Anhang 4 Ziffer 4.4 formuliert.
3Bauten, Anlagen und andere bauliche Massnahmen sind nicht zugelassen.
4Tätigkeiten und Nutzungen, die den Schutzzweck gefährden oder beeinträchtigen, sind untersagt. Dabei handelt es sich um die beiden Landschaftsschutzgebiete «Haslimoos» und «Strättligmoräne».
Wasserbau (Revitalisierungen und Hochwasserschutz) und Gewässerunterhalt sind unter Berücksichtigung der Planungs- und Handlungsgrundsätze sowie der im Anhang 4 Ziffer 4.4 formulierten Ziele möglich. 55
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