Art. 60 · 2. Qualitäts-
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 47 · Original-PDF
sicherung
1Das Bauen in einer Zone mit Planungspflicht setzt ein qualitätssicherndes Verfahren nach anerkannten Regeln voraus, das eine qualitativ hochstehende Planung, Projektierung und Ausführung gewährleistet und die ausgewogene Berücksichtigung aller Interessen sicherstellt.
2Erfordert das Erfüllen der Planungspflicht eine etappierte Umsetzung einzelner Teilareale, kann das erforderliche qualitätssichernde Verfahren als Voraussetzungen zur Erarbeitung des Baugesuchs vorgeschrieben werden. Solche Verfahren sind Studienaufträge, Ideen-, Projektund Gesamtleistungswettbewerbe sowie sogenannte Workshop- oder Gutachterverfahren. Sie orientieren sich an SIA 142 und 143, Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe. Dies betrifft insbesondere die Zusammensetzung des Begleit- oder Beurteilungsgremiums. Vergleiche Merkblätter zu Planungsablauf und zu qualitätssichernden Verfahren. Zuständig für die Beurteilung der Qualität ist entweder der Fachbeirat Stadtbild (Art. 18 und 19) oder das Preisgericht/Beurteilungsgremium eines Wettbewerbs oder eines anderen qualitätssichernden Verfahrens.
Die etappierte Umsetzung einer ZPP kann durch stufige qualitätssichernde Verfahren gelöst werden, indem Teile der geforderten Qualitätssicherung erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden. Diese offenen, noch zu leistenden Teile der Qualitätssicherung werden z. B. im Rahmen einer UeO nach Artikel 92 ff. BauG festgelegt. 47 Die Qualitätssicherung betrifft sämtliche möglichen Fälle zur Ablösung einer ZPP gemäss Artikel 93 Absatz 1 litera a bis c BauG, auch bei Befreiung von der Planungspflicht wie folgt:
- wenn ein einzelnes Vorhaben mit den Festlegungen im Baureglement – gemäss Anhang 3 Ziffer 3.2 – und gegebenenfalls mit ergänzenden Richtlinien übereinstimmt, - wenn ein Vorhaben das Ergebnis eines Projektwettbewerbs ist oder - mit Zustimmung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung, wenn ein Gesamtvorhaben das Planungsziel in der ganzen ZPP erfüllt. 3. Aussenraum
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.