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Art. 58 · Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnarealen ZBB

BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 46 · Original-PDF

Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnarealen ZBB

1Die Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnarealen umfasst Flächen, die dem öffentlichen Bahnverkehr dienen.

2Zulässig sind a dem Bahn- oder Schiffsbetrieb dienende Nutzungen und b deren Kundinnen und Kunden dienende, standortabhängige Dienstleistungen Dritter.

3Für bahnfremde Nutzungen gemäss Absatz 2 litera b gelten die Fassadenhöhen und die Gebäudelänge der Zone Wohnen/Arbeiten WA3 sowie ein Grenzabstand von vier Metern gegenüber Zonen anderer Nutzung.

6. Besondere baurechtliche Ordnungen

Zonen mit Planungspflicht ZPP 1. Grundsätze

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.