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Art. 51 · Bestandeszone BZ
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 42 · Original-PDF
1Die Bestandeszone dient der Erhaltung der heutigen Bauvolumen in der Altstadt und in altstadtnahen Ortsbildgebieten.
2In der Bestandeszone sind Nutzungen gemäss den Zonen Wohnen und Wohnen/Arbeiten sowie öffentliche Nutzungen zugelassen. Der Wohnanteil beträgt 25 bis 75 Prozent der GFo.
3Nutzungsmass und Bauweise von Ersatzneubauten, Umbauten und Sanierungen orientieren sich am Bestand.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.