Art. 21 · WaG und Artikel 10 KWaG
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 22 · Original-PDF
1Der Gemeinderat wählt die Mitglieder des Fachbeirates Stadtbild.
2Er regelt die Einzelheiten zur Qualitätssicherung in einer Verordnung.
4. Die Grenzen des Bauens Artikel 21 WaG und Artikel 10 KWaG. Vergleiche dazu Artikel 10a bis 10e BauG. Das Inventar ist behördenverbindlich. Nach Artikel 10d BauG kann die Grundeigentümerschaft im Baubewilligungsverfahren den Nachweis verlangen, dass das Inventar richtig ist.
K-Objekte sind: - alle als schützenswert bezeichneten Baudenkmäler, - als erhaltenswert bezeichnete Baudenkmäler, wenn sie zu einer Baugruppe des Bauinventars gehören oder in einem Ortsbildschutzperimeter liegen, - alle unter kantonalen oder eidgenössischen Schutz gestellten Objekte, - alle im ISOS als Einzelelemente von nationaler Bedeutung eingestuften Objekte. Zu Reklamegesuchen sowie zu Bauvoranfragen und Baugesuchen zu den übrigen als erhaltenswert eingestuften Objekten oder zu Objekten, die im Anhang des Bau- 57
8. Spezielle Gebiete und Objekte
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.