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Art. 14
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 18 · Original-PDF
1Bei Neubauten in der Zone Arbeiten A sind höchstens
25Aussenabstellplätze für Motorfahrzeuge zulässig.
2Alle weiteren Abstellplätze sind gebäudeintern oder unterirdisch zu erstellen.
3Als Nachweis für die gebäudeintern oder unterirdisch zu erstellenden Abstellplätze gilt auch eine langfristige, grundbuchlich gesicherte Beteiligung an Parkierungsanlagen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.